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BFH, 28.04.1983 - IV R 152/80 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
KStG a.F. § 7a Abs. 1 Nr. 1 Satz 3
- Wolters Kluwer
Organträger - Einkommensteuerpflicht - Eingliederung - Gesellschaftsvermögen - Wirtschaftliches Eigentum
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KStG (a.F.) § 7a Abs. 1 Nr. 1 Satz 3
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zur finanziellen Eingliederung einer Organgesellschaft, wenn Organträger eine Personengesellschaft mit beschränkt steuerpflichtigem Gesellschafter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 138, 433
- BStBl II 1983, 690
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 27.10.1967 - VI R 127/66
Begriff der Anschaffung - Begriff des Erwerbs - Kaufvertrag - …
Auszug aus BFH, 28.04.1983 - IV R 152/80
Die Revision meint demgegenüber unter Berufung auf das BFH-Urteil vom 27. Oktober 1967 VI R 127/66 (BFHE 90, 478, BStBl II 1968, 142), trotz des Formmangels seien die Geschäftsanteile aufgrund der Vereinbarungen vom März 1970 der Klägerin zuzurechnen, weil die Beteiligten den Vertrag als gültig angesehen hätten, faktisch vertragsentsprechend gehandelt worden sei und die Beteiligten die Mängel des Vertrags später geheilt hätten. - BFH, 25.09.1968 - I 52/64
Zulässigkeit von Pauschalabschreibungen oder Pauschalwertberichtigungen zu …
Auszug aus BFH, 28.04.1983 - IV R 152/80
Im übrigen reiche ein nur schuldrechtlicher Anspruch auf Übertragung der Anteile zur Begründung der finanziellen Eingliederung nicht aus (BFH-Urteil vom 25. September 1968 I 52/64, BFHE 93, 444, BStBl II 1969, 18, 24). - BFH, 17.11.1966 - I 280/63
Übernahme eines Verlustes einer GmbH nicht mit steuerlicher Wirkung zu Lasten des …
Auszug aus BFH, 28.04.1983 - IV R 152/80
Durch privatschriftliche Vereinbarungen zwischen der Klägerin einerseits und der X-GmbH bzw. Y-GmbH andererseits vom 5. März 1970 wurden die Organverträge im Hinblick auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. November 1966 I 280/63 (BFHE 87, 253, BStBl III 1967, 118), die dazu ergangene Übergangsregelung der Finanzverwaltung und den neu in das Körperschaftsteuergesetz (KStG) a. F. eingefügten § 7a mit Zustimmung der Gesellschafter der vertragschließenden Firmen dahin geändert und ergänzt, daß die zum 31. Dezember 1969 ausgesprochene Kündigung in beiderseitigem Einvernehmen aufgehoben und der bisherige Organvertrag auf unbestimmte Zeit fortgesetzt wird. - BFH, 15.05.1968 - I 158/63
Zuschüsse einer Kreissparkasse - Zinsverbilligung von Darlehn - Gemeinde - …
Auszug aus BFH, 28.04.1983 - IV R 152/80
Im übrigen reiche ein nur schuldrechtlicher Anspruch auf Übertragung der Anteile zur Begründung der finanziellen Eingliederung nicht aus (BFH-Urteil vom 25. September 1968 I 52/64, BFHE 93, 444, BStBl II 1969, 18, 24). - BFH, 18.06.1969 - I R 110/68
Ergebnisabführungsbetrag - Kapitalgesellschaft - Steuerliche Anerkennung - …
Auszug aus BFH, 28.04.1983 - IV R 152/80
Tatsächlich fehlende Verhältnisse könnten für die Vergangenheit nicht rückwirkend als vorhanden anerkannt werden (BFH-Urteil vom 18. Juni 1969 I R 110/68, BFHE 96, 54, BStBl II 1969, 569).